Die zeitliche Rechnungsabgrenzung von Aufwendungen und Erträgen ist eine periodengerechte Ermittlung des Jahreserfolg. Die Geschäftsvorfälle werden also dem Geschäftsjahr zugeordnet, in welchem Jahr sie auch wirtschaftlich angefallen sind.
Die Prüfungsreihenfolge in zwei Schritten zur Ermittlung der Rechnungsabgrenzung, um die unterschiedlichen Fälle richtig buchen zu können.
- Schritt: Prüfen ob es sich um einen Aufwand oder Ertrag handelt?
- Schritt: Im alten Jahr oder im neuen Jahr?
Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP oder ARA ) und passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP oder PRA):
[ §250 HGB ]
AUFWAND | altes Jahr | neues Jahr | Beispiel Rechnungsabgrenzung |
Buchungssatz Rechnungsabgrenzung |
Im Voraus zahlen! [ transitorische Posten ] |
Ausgabe | Aufwand | Versicherung für ein Jahr im Voraus bezahlt | aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) an Versicherung |
später gezahlt! [ antizipative Posten ] |
Aufwand | Ausgabe | Lagermiete Dezember erst im Januar überwiesen | Mietaufwand an sonstige VLL |
ERTRAG | ||||
Im Voraus bekommen! [ transitorische Posten ] |
Einnahme | Ertrag | Wohnungsmiete des Hausmeister 2011 geht schon im Jahr 2010 ein | Mieterträge an passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) |
Zahlung steht noch aus! [ antizipative Posten ] |
Ertrag | Einnahme | Mieter sollte seine Miete im Dezember überweisen, jedoch erfolgt diese erst im Januar | sonstige FLL an Mieterträge |
Beispielhafte Prüfungsaufgaben der Rechnungsabgrenzung
Folgende Geschäftsvorfälle sollen zum Abschlussstichtag, hier der 31.12. gebucht werden:
- Am 01.09. zahlt das Unternehmen die Kfz-Steuer von 1.200 für ein Jahr im Voraus
- Für das letzte Quartal steht der Versicherungsbeitrag von 2.000 noch aus. Überwiesen wird erst Anfang des folgenden Jahres
- Mieter zahlt die fällige Miete für den Zeitraum November bis März in Höhe von 4.800 am 12.12. des laufenden Geschäftsjahres
- Für ein gewährtes Darlehnen, zahlt der Kunde die fälligen Zinsen von 1.000 erst am 14.01. des folgenden Jahres
Lösungshinweis:
Die Rechnungsabgrenzung erfolgt immer mit der Restsumme – welches das neue Jahr betrifft.
Rechnungsabgrenzung buchen
- Aktive Rechnungsabgrenzung [ 800 ] an Kfz-Steuer [ 800 ]
- Versicherungen [ 2.000 ] an sonstige Verbindlichkeiten [ 2.000 ]
- Mieterträge [ 2.880 ] an passive Rechnungsabgrenzung [ 2.880 ]
- sonstige Forderungen [ 1.000 ] an Zinserträge [ 1.000 ]
Gut wenn ihr Aufgaben zur Verfügung stellt, schlecht wenn die Hälfte falsch gelöst ist.
Schön, dass Sie unsere Webseite besuchen und uns über Fehler aufmerksam machen. Wäre aber toll, wenn Sie uns mitteilen, wo denn die Hälfte der Aufgabe falsch gelöst sein soll?
Danke