Es ist immer im Einzelfall zu überprüfen, welche Versicherung notwendig ist und welche nicht. Wichtig sind die Einschränkungen und die Klauseln, die die Versicherungen vor der Leistungserfüllung auferlegen, zu beachten. Zudem sollte man sich über das Widerrufsrecht informieren, das es ermöglicht, einen Versicherungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn man feststellt, dass die gewählte Versicherung nicht den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Ein weiterer Aspekt ist die Mindestverzinsung bei Lebensversicherungen oder ähnlichen Produkten. Diese gibt an, welcher Zinssatz mindestens auf das eingezahlte Kapital garantiert wird.
Einschränkungen und Klauseln der Versicherungen beachten
- Unter welchen Voraussetzungen tritt die Versicherung ein?
- Welche Unterlagen / Dokumente müssen für die Leistungserfüllung eingereicht werden?
- Wie lange ist die Wartezeit bevor die Versicherung ihrer Leistungspflicht nachkommt bzw. erstmalig überhaupt eintritt? Kann die Wartezeit im Notfall überbrückt werden?
- Liegt eine Begrenzung der Leistungspflicht vor, zum Beispiel: Die Versicherung zahlt nur 12 Monate lang?
Kündigung der Versicherung und Widerrufsrecht
Kündigungen genau überdenken: Vorteile / Nachteile / Kosten / Alternativen
- Falls Sie eine Versicherung kündigen möchten:
Immer per Einschreiben mit Rückschein [ Beweis ]. Meist 3 Monatsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres. - Widerrufsrecht:
Verträge können binnen 2 Wochen ohne Gründe widerrufen werden!
Gesetz im Netz: §8 VVG
Garantierte gesetzliche Mindestverzinsung bei Sparverträgen im Jahr 2015 auf 1,25 Prozent
Im Jahr 1994 waren es noch 4 Prozent
Vor dem Jahr 2015 lag die gesetzliche Mindestverzinsung auf den Sparanteil bei 2,25 Prozent, und wird ab dem Jahr 2015 auf magere 1,25 Prozent gesenkt werden. Rein theoretisch ändert sich nichts:
Als Beispiel:
- Die Versicherung verspricht Ihnen eine Gesamtverzinsung von 5%
- Zusammensetzung: 1,25% gesetzliche Mindestverzinsung + 3,75% Überschussanteil
- Aber: Überschussanteil ist nicht garantiert!
Der gesetzliche Garantiezins [ Höchstrechnungszinssatz ] orientiert sich nach Empfehlung von verschiedenen Institutionen und wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Wohlgemerkt betrug die gesetzliche Mindestverzinsung 1994 noch satte: 4 Prozent.
Diese garantierte und gesetzliche Mindestverzinsung von 1,25 Prozent deckt nicht im Ansatz, die wirkliche Inflationsrate in Deutschland ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung / Schutz bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
Schutz bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
Je jünger und gesünder, desto günstiger ist die Versicherung. Eine abweichende Zahlungen wird verlangt, falls der Versicherungsnehmer Vorerkrankungen aufweist oder Leistungen werden sogar ausgeschlossen! Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen längstens für 78 Wochen [ innerhalb von 3 Jahren für die gleiche Ursache ].
Privatversicherte schließen für den Verdienstausfall zusätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung ab.
[ greift aber nur: Wenn die Krankheit auch im Krankenhaus auskuriert wird und nicht von zu Hause aus! ]
Voraussetzungen: | Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss. Die Versicherung kann die Leistung verweigern, falls sie nicht wahrheitsgemäß antworten. |
Leistung der Versicherung: |
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Meldefristen: | Beachten Sie die Meldefristen bei Ihrer Versicherung, falls es zu einer Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit kommen sollte. |
Versicherungsbedingungen überprüfen: |
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Verzicht auf die Klausel vor Vertragsabschlus: „Abstraktes Verweisungsrecht“, gemäß §172 (3) VVG. Ansonsten müssen Sie im schlechtesten Fall einen ähnlichen Beruf ausüben.
Falls Sie keine Berufsunfähigkeit mehr abschließen dürfen [ Vorerkrankungen, Kinder ], bietet sich der Abschluss einer Unfallversicherung an.
Unfallversicherung / Absicherung bei Unfallinvalidität oder Unfalltod
Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Vergleich zur Unfallversicherung in der Regel bei krankheitsbedingten Situationen, die eine Arbeitsaufnahme im aktuellen Beruf unmöglich machen. Die Durchsetzung der Versicherungsleistung ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Attestierung von Ärzten dennoch nicht so einfach. Die Unfallversicherung hingegen zahlt erst bei einem Unfall, nicht aber beispielsweise wenn die Arbeitsaufnahme aus psychischen Gründen nicht mehr möglich ist.
Die Unfallversicherung sichert je nach Versicherungsvertrag:
Unfallinvalidität |
Zahlungssumme orientiert sich nach Grad der Invalidität und steigt progressiv an. |
Unfalltod |
Bei einer Risikolebensversicherung schon inbegriffen, die sogenannte „Hinterbliebenenabsicherung“! |
Leistungen und Ausschlüsse überprüfen! |
Kosmetische Operationen, Kurbeihilfe, Bergungskosten, Haushaltshilfe .. . |
Grundsumme |
Die Grundversicherungssumme sollte hoch gewählt werden, sodass auch schon bei niedrigen Invalitätsgrade eine angemessene hohe Entschädigungssumme gezahlt wird. |
Risikolebensversicherung
Absicherung im Todesfall
Abdeckung und Übertragung der Versicherungssumme für Familie oder Partner (Bezugsrecht), falls der Versicherungsnehmer verstirbt.
Voraussetzungen: | Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss. Die Versicherung kann die Leistung verweigern, falls sie nicht wahrheitsgemäß antworten. |
Deckungssumme: | Bei Abschluss sollten Sie die Höhe der Deckungssumme beachten – je nach Bedarf: Familienstand, Verdienst, Hypothekenkrediten (Zahlungsverpflichtungen). |
Überschussleistung (Bonusleistung): | Überschussleistungen (Zusatzgewinne) sind nicht garantiert und werden unterschiedlich angelegt. Für Sie ist nur die garantierte Versicherungssumme wichtig! |
Erhöhungsoption: | Achtung Sie darauf, dass die Risikolebensversicherung eine Option zur Erhöhung der Versicherungssumme hat. Im Bedarfsfall wie Heirat oder Kinder können Sie während der Laufzeit die Summe einfach erhöhen. |
Der Abschluss einer Unfallversicherung wird fast überflüssig, wenn Sie eine Risikolebensversicherung haben – aber auch nur dann, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Zum anderen zahlt die Unfallversicherung auch bereits dann, wenn durch ein Unfall der Finger abgetrennt worden ist.
Restschuldversicherung (RSV)
Absicherung der Ratenzahlungen bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit
Die Restschuldversicherung deckt bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit offenstehende Ratenzahlungen ab. Besonders sinnvoll bei größeren finanziellen Verpflichtungen wie Autokrediten, Hypothekendarlehen oder Ratenkäufen, Arbeitslosigkeit, längere Krankheit oder Tod. Manche Kreditinstitute (Banken) gewähren Kredite nur unter der Bedingung, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird, was zu einem doppelten Risikoaufschlag führen kann.
Vorsicht: | Die monatlichen Kosten für die Restschuldversicherung sollten im angemessenen Verhältnis zu Ihrem Kredit darstellen. |
Vorsicht: | Die Versicherung tritt erst unter bestimmten Voraussetzungen ein, bitte die Verträge genau lesen! Zum Beispiel:
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Nachteil: | Wird die Restschuldversicherung nicht in Anspruch genommen beziehungsweise findet sie während der Vertragslaufzeit keine Anwendung, so werden die Beiträge (Sparanteile), nicht an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt! |
Auch wenn vielerlei Kritik über die Restschuldversicherung aufkommt, so kann diese bei hohen Kreditsummen sinnvoll erscheinen. Wie bei jeder Versicherung ist im Einzelfall zu überprüfen, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV) sinnvoll ist und oder durch eine bestehende Versicherung schon abgedeckt wird.
Klasssiche Lebensversicherung
ist nicht zu empfehlen!
Die sogenannte Kapitallebensversicherung war früher ein Klassiker mit magerer Verzinsung. Zudem sind die versprochenen Überschussleistung (Zusatzgewinne) nicht garantiert und werden unterschiedlich angelegt:
- Beiträge reduzieren sich – im Gegenzug ist die Ablaufleistung geringer
- Anwendung der Überschüsse durch Zinseszinseffekte
- Versicherungssumme wird erhöht – dadurch steigt auch die Prämie des Verkäufers
Das heißt: Sie dürfen nur mit der garantierten Versicherungssumme (Zins) rechnen.
Fachwörter
Lebensversicherung:
Rückkaufswert:
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Vorzeitige Kündigung des Vertrages. Hierbei müssen Sie entscheiden ob es sinnvoll ist:
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Steuern: | Kündigung bei einer Laufzeit unter 12 Jahren → Abgeltungsteuer i.H.v. 25%. Über 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nach Vollendung des 60.Lebensjahres: Zum individuellen Steuersatz (50% davon) |
Dynamische Anpassung (Dynamisierung): | Beiträge steigen jährlich um der Inflation (Geldwertverlust) entgegenzuwirken. Jedoch steigt dadurch auch der Gewinn der Versicherungsgesellschaft (Provisionen) an. Der sogenannte Inflationsschutz wirkt nicht und wird auf Dauer sehr teuer! |
Bedeutung
Vorfälligkeitsentschädigung / Rückkaufswert (Schuldvertrag):
Kreditvertrag Bank
- Wenn Sie ein Darlehen-Vertrag bei der Bank abschließen, erhalten Sie die Summe sofort und zahlen Zinsen plus Tilgung bis Ablauf.
- Wenn Sie diesen Schuldvertrag (Kredit) aber frühzeitig kündigen wollen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Sie müssen also erst was zahlen, um kündigen zu können, da die Bank diesen Ausfall als Schaden bezeichnet.
Lebensversicherung
- Genau so verhält es sich mit Lebensversicherungen – nur mit dem Unterschied, dass erst nach einer bestimmten Laufzeit die Summe ausgezahlt wird. Bis zur Auszahlung der Summe zahlen Sie Zinsen plus Tilgung.
- Wenn Sie diesen Schuldvertrag (Lebensversicherung) frühzeitig kündigen wollen, kaufen Sie ihre eigenen zukünftigen Ansprüche aus der Lebensversicherung zurück (Rückkaufswert).
- Eigentlich verhält es sich umgekehrt, die Versicherung tritt die zukünftigen Ansprüche, die Sie gegenüber der Versicherung haben ab und verlangt dafür aber eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen.
- Daher fallen Rückkaufswerte immer geringer aus, als Ihre eingezahlten Beitrage
- Beispiel:
5.000 Euro in Lebensversicherung eingezahlt → frühzeitige Kündigung → Rückkaufswert errechnet sich minus der Vorfälligkeitsentschädigung
= 500 Euro Rückkaufswert - Die Rückkaufswerte der eigenen Lebensversicherung finden Sie im Vertrag.
Lebensversicherungen sind also nichts anderes als Kreditverträge (Darlehen), nur in umgekehrter Reihenfolge. Banken und Versicherungen haben Gehälter, Provisionen und Gewinne bereits ausgezahlt. Deswegen berechnet die Bank / Versicherung bei frühzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Rückkaufswert. Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung zahlen Sie eine Versicherungssteuer und bei frühzeitiger Kündigung je nach Höhe ebenso Steuern. Wenn Sie sich diesbezüglich weitere Gedanken machen, werden Sie diese Form von Lebensversicherung mehr als hinterfragen.
Die Klasssiche Lebensversicherung ist nicht zu empfehlen! In den ersten Jahren zahlen Sie nur für die Versicherungsgesellschaft (Provision, Verwaltung..) und für den Todesfallschutz. Erst viele Jahre später beginnen Sie mit der eigentlichen Ansparsumme.
Besser:
Eine Geldanlage wie das typische Sparbuch und eine zusätzlich abgeschlossene Risikolebensversicherung (Todesfallschutzversicherung) ist da effektiver.
Rentenversicherung
Vorab Info zur gesetzlichen Rentenversicherung:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich je zu 50 Prozent die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung → Gesamt: 18,7 Prozent! Bei 2.000 € Brutto im Monat sind das Gesamt: 374,- . Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente orientiert sich nach der Dauer und der Höhe der eingezahlten Beiträge.
Rente steuerpflichtig?
Die gesetzlichen Renten werden steuerlich begünstigt, jedoch sind diese ab dem Jahre 2040 voll steuerpflichtig. Die Tabelle, gemäß §22 Nr.1aa EStG zeigt die Staffelung. Wenn Sie zum Beispiel im Jahre 2017 in Rente gehen, liegt der Besteuerungsanteil bei 74% der Jahres-Rente, d.h. bei 12.000 € Jahresrente sind demnach 3.120 € steuerfrei und 8.880 müssen Sie versteuern. Falls Sie zusätzlich zur Ihre Rente – Einkünfte – aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, steht Ihnen auch in Staffelung bis zum Jahre 2040 ein Freibetrag zu, gemäß §24a EStG, Altersentlastungsbetrag.
Als Beispiel die Tabelle, gemäß §24a EStG:
Sie verdienen zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente aus nichtselbständiger Arbeit: 4.800 € im Jahr dazu.
Freibetrag: 20,8% von 4.800 € = 998,40 € [ Höchstbetrag aber nur erlaubt: 988 € ]
Lohn aus nicht selbständiger Arbeit 3.812 €
Private Rentenversicherung
wie die klassische Lebensversicherung
Die private Rentenversicherung zahlt ab vereinbarten Termin – Rentenalter.
Kapitalwahlrecht [ kurz vor Ablauf des Versicherungsvertrages ]
- Einmalauszahlung [ gesamte Ansparsumme ] oder
monatliche Auszahlung
Verzinsung wie bei Kapitallebensversicherung
- Garantierter Zins auf Sparanteil: noch 2,25% – voraussichtlich ab 2012: 1,75%!
Was die gesetzliche Mindestverzinsung bei Sparverträgen bedeutet, haben Sie schon ganz am Anfang des Artikels gelesen.
Bezugsdauer der Rente
- Sofortleibrente: Lebenslange Rente bis zum Tod
- Aufgeschobene Leibrente: Vereinbarte Frist mit Ablaufdatum
Vorteil: | Keine Gesundheitsprüfung notwendig, da frühzeitiges Sterben sich die Leistungsdauer verkürzt und das Versicherungsunternehmen dadurch Geld spart. |
Nachteil: | Unflexibel! Rentenversicherung ist nur für das Rentenalter vorgesehen. |
Fondsgebundene Rentenversicherung?
Mischung aus Kapitallebensversicherung und fondgebundes Sparen [ Mix aus Aktien, Anleihen, Immobilien ].
Beachten Sie bei Fonds -Sparen den Einbehalt der Abgeltungsteuer von zur Zeit 25 Prozent d.h. auf Zinserträge muss eine Steuer von insgesamt 26,375 Prozent gezahlt werden, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 € jährlich (Single) ausgeschöpft ist – mehr Infos unter: « Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag vergessen? »
Betriebliche Altersvorsorge
Lebens- oder Rentenversicherung
Der Arbeitgeber unterstützt seine Mitarbeiter mit bestimmten Versorgungsleistungen und muss seinen Mitarbeitern diese Form auch anbieten bzw. nachkommen. Jedoch darf der Arbeitgeber die Form wählen, da er auch für die Erfüllung haftet. →
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Dabei finden die Beiträge über eine Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer statt oder die Beiträge leistet der Arbeitgeber vollständig.
Entgeltumwandlung:
- Verzicht auf ein Teil des Nettolohns oder Bruttolohns: Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen, seit 2002
Allgemeiner Vorteil:
- Steuer- und Sozialversicherung Ersparnis
- Falls der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, kann Er / Sie die Versicherung privat fortsetzen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, seit 2005
Vertragsgestaltung:
- Gruppenvertrag: Günstigere Konditionen; mindestens 10 Personen mit den gleichen Risiken versichert
[ Abschluss und Verwaltungsgebühren wird auf die Gruppe verteilt ] - Einzelvertrag: Eine Person
Arbeitgeber ist der Versorgungsträger
Direktzusage
(Rentenzahlung, Invalidität, Todesfall)
Die Direktzusage auf Versorgungleistungen erfolgt vom Arbeitgeber selber und freiwillig. Das Unternehmen verpflichtet sich dabei zu bestimmten Versorgungleistungen (wie beispielsweise: Rentenzahlungen, Invaliditäts- oder Todesfallleistungen zu erbringen), die zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen entsprechende Rückstellungen in der Steuerbilanz vornimmt. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein die vom Arbeitgeber versprochene Leistung.
Vorteil:
- Steuerfreie Finanzierung
Externe Versorgungsträger
Arbeitgeber verwaltet die Altersvorsorge nicht selber !!
Direktversicherung
Abschluss einer Lebensversicherung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer.
Unterstützungskasse (Pensionsrückstellungen)
Ein Unternehmen, das eine Unterstützungskasse eingerichtet hat, zahlt monatlich Beiträge in diese Kasse ein. Wenn ein Mitarbeiter in den Ruhestand geht, erhält er von der Unterstützungskasse eine monatliche Rente. Sollte die Unterstützungskasse aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage sein zu zahlen, hat der Mitarbeiter dennoch einen Rechtsanspruch auf Leistungen von seinem Arbeitgeber. Die Unterstützungskasse verwaltet die eingezahlten Beiträge und verwendet sie, um Rentenleistungen und gegebenenfalls Beihilfen an berechtigte Mitarbeiter auszuzahlen.
Pensionfonds, Betriebsrentengesetz (BetrAVG) i.V.m. Vermögensanlagegesetz (VAG)
Pensionsfonds investieren die eingezahlten Beiträge in verschiedene Anlageformen, um eine Rendite zu erzielen und die Leistungen werden in der Regel als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung im Alter ausgezahlt. Die Pensionskasse selbst ist ein private Versorungsträger: In vielen Fällen sind es die Arbeitgeber, die die Beiträge für ihre Angestellten in die Pensionskasse einzahlen.
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)
Gemäß §115 (1) VAG
Ist das Kapital des Pensionsfonds so anzulegen, dass eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liqudität des Pensionsfonds unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung der Anlageformen erreicht wird.
Risiko: (Marktrisiko)
Beitragszusage mit Mindestleistung: Bei schlechtem Kursverlauf erhält man maximal die eingezahlten Beiträge zurück. Jedoch sind die Chancen dafür größer eine höhere Verzinsung zu erhalten, als den gesetzlichen garantierten Zins von zur Zeit noch: 2,25%.
Sachversicherung
Schadensversicherung: KFZ, Rechtsschutz ..
Privat – Haftpflichtversicherung
Die Privat – Haftpflichtversicherung greift bei Personen- und Sachschäden ein, den Sie bei anderen unabsichtlich „Dritten“ – zugefügt haben.
Deckungssumme: | Bei Abschluss sollten Sie die Höhe der Deckungssumme beachten – je höher desto besser. |
Insassenunfallversicherung
ist überflüssig
Beispielfälle und Erläuterung:
- Selbstverschuldeter Unfall:
Bei Abschluss einer KFZ-Haftplfichtversicherung sind die anderen Insassen in der Regel geschützt. Die KFZ-Haftplfichtversicherung haftet aber nicht für den Fahrer →
Jedoch wird der Fahrer bei Abschluss einer Unfallversicherung geschützt!
Bitte überprüfen Sie Ihre Verträge auf diese Leistungen! - Unfall im Ausland:
Diese Option ist durch eine Auslandsschadenschutzversicherung abgedeckt! - Unfallgegner wie beispielsweise ein Fußgänger oder Radfahrer verursachen den Unfall:
In einem solchen Fall haften die Autofahrer auch dann, wenn der Autofahrer schuldlos ist → die sogenannte Gefährdungshaftung greift hier ein! Lesen Sie dazu das Gesetz: §7 StVG
Bitte überprüfen Sie vor Vertragsabschluss immer die Einschränkungen / Klauseln der Versicherungen / Gebühren.
Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Das wird sicherlich einigen die ein oder andere Frage direkt beantworten, denn in diesem Bereich kommen ja doch öfters Fragen auf.
Freut uns!