Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag vergessen? - Conwide, Community Kontakt Portal

Auf alle Kapitalerträge fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von: 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag an (Stand 2015).

  • privates Sparbuch, Fonds, Anleihen, Aktien (Kurs-Gewinne)
  • ausgeschüttete Gewinne (von Unternehmen), Gewinne (durch Verkauf von Wertpapieren etc.)

Abzug der Zinserträge durch den Einbehalt der Abgeltungssteuer

Ihre Bank nimmt den Abzug von insgesamt: 26,375% vor und führt die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt (Staat) ab → deswegen wird diese Steuer auch Quellensteuer genannt. Jedoch haben Sie in Anwendung Ihres persönlichen Sparerpauschbetrag eine Freigrenze von zur Zeit: 801,- € (Single). Erst was über diese Freigrenze hinausgeht, müssen Sie auf Ihre Kapitaleinkünfte (Erträge) 26,375 % Abgeltungssteuer zahlen.

Bei einem Freistellungsauftrag erfolgt kein Abschlag

Meist haben Sie vorab schon bei Ihrem Kreditinstitut einen sogenannten Freistellungsauftrag beantragt und bekommen bis zur maximalen Freigrenze von zur Zeit: 801,- € Zinserträge „steuerfrei“. Ratsam ist es zudem den Freistellungsauftrag bzw. das Volumen von 801,- € (Single/Sparer-Pauschbetrag) gesplittet und je nach Bedarf auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen. Beachten Sie dabei auch, dass bestehende Freistellungsaufträge, die Sie bei der jeweiligen Bank nicht mehr benötigen, löschen bzw. jederzeit ändern lassen.

Freistellungsauftrag vergessen zu beantragen, was tun?

Falls Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut vorab (Bank) beantragt haben oder den Sparerpauschbetrag nicht „treffend“ ausgeschöpft haben, können Sie am Ende des Jahres in Form Ihrer Einkommen-Steuererklärung (Kapitaleinkünfte) – die zu viel gezahlten Steuern nachträglich beantragen.

Zudem können Sie eine “Günstigerprüfung” gemäß §32d (6) EStG in Ihrer Einkommen-Steuererklärung beantragen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Das heißt: Falls Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter der Abgeltungssteuer von 25% liegt, werden Kapitalerträge nach Ihrem persönlichen und dem niedrigeren Steuersatz berechnet.

Als Beispiel

Investition: 10.000,- €
Zins p.a.: 5 %
Zinsertrag p.a.: 500,- €
Abzug der Abgeltungssteuer 25% zzgl.Solidaritätszuschlag 5,5%
= Gesamt 26,375%
Von 500,- € Zinsertrag sind das
125,- € + 6,875 € (SolZG) die an den Staat vorerst abzuführen wären.
Anrechnung des Sparer-Pauschbetrags,
gemäß §20 (9) EStG
In der Einkommensteuererklärung können Sie den Sparer-Pauschbetrag von zur Zeit:

  • Sinlge: 801,- €
  • Ehegatten, die zusammen veranlagt sind: 1.602,- €

nachträglich beantragen oder erteilen Ihrer Bank vorab den „Freistellungsauftrag“ in Höhe von aufgerundet 132 €, damit Sie auf Ihre Investition von 10.000 € keine Abgeltungssteuer zahlen müssen.

Info:
Steuerliche Begriffsänderung

  • Bis Ende 2008 = Sparerfreibetrag ( Single 750 € / Ehepaar 1.500 € ) + Werbungskostenpauschale ( 51 € )
  • Ab 2009 einheitlich ersetzt durch = Sparerpauschbetrag ( Single 801 € / Ehepaar 1.602 € ), §20 (9) EStG
  • Bis Ende 2008 = Kapitalertragsteuer in unterschiedlicher prozentualer Höhe für: Dividenden (Aktien), Zinsertrag, Gewinnausschüttungen
  • Ab 2009 einheitlich ersetzt durch = Abgeltungssteuer i.H.v. 25% auf alle Kapitalerträge, §43a EStG

Kontoführungsgebühren und Depotgebühren?

Auch wenn es nur eine geringe Summe ist, sollte der Abzug von Kontoführungsgebühren und von Depotgebühren bei den unterschiedlichsten Anlageformen berücksichtigt werden.

Zieldreieck:

Zieldreieck, Geld anlegen - Conwide, Community Kontakt Portal

Die gewählte Anlagestrategie ist nicht nur abhängig vom Zieldreieck [ Rentabilität, Liquidität, Sicherheit/Risiko ] und den zu erwartenden Zinserträgen, sondern auch vom Abzug der Abgeltungssteuer. Falls Sie nämlich über den Sparerpauschbetrag von 801 € / jährlich kommen, zahlen Sie auf Ihre Zinserträge 26,375% Steuer. Eine Anlagestrategie die nach beispielsweise 4 Jahren mehr Zinsen erwirtschaftet als in einem Jahr mit weniger Zinsertrag, bedeutet noch nicht gleich: Mehr Zinsertrag bezieungsweise mehr Gewinn.

In allen Anlageformen sollten Sie eventuell erhobene Gebühren überprüfen [ ob bsp. die Bank-Gebühren zulässig sind ], wie auch die Abgeltungssteuer von zur Zeit 25% auf Kapitalerträge beachten.


Vor Vertragsabschluss sollten mögliche Einschränkungen, Klauseln der Versicherungen und Gebühren geprüft werden, besonders bei langfristigen Kredit- oder Versicherungsabschlüssen.
Quellenangaben +

Author: Sebastian Dalipi
Hinweis:
Dieser Artikel wurde 2011 erstmalig auf unserer anderen Webseite veröffentlicht.
Allgemeine Quellen:
Kosten- und Leistungrechnung, 2. Auflage 2007, ISBN 978-3-589-23721-0
private Mitschriften /Ausbildung zum Wirtschaftsfachwirt und geprüften Betriebswirt IHK
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Fotograf: conwide.de

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