Auf alle Kapitalerträge fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag an (Stand 2015). Dazu zählen Erträge:
- privaten Sparbüchern, Fonds, Anleihen und Aktien (Kurs-Gewinnen)
- sowie ausgeschüttete Gewinne von Unternehmen und Gewinne durch den Verkauf von Wertpapieren
Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Regelungen im Klaren zu sein, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Zudem sollten Anleger ihre Anlagestrategien entsprechend planen, um die Steuerlast zu optimieren.
Abzug der Zinserträge durch den Einbehalt der Abgeltungssteuer
Ihre Bank nimmt den Abzug von insgesamt: 26,375% vor und führt die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt (Staat) ab → deswegen wird diese Steuer auch Quellensteuer genannt. Jedoch haben Sie in Anwendung Ihres persönlichen Sparerpauschbetrag eine Freigrenze von zur Zeit: 801,- € (Single). Erst was über diese Freigrenze hinausgeht, müssen Sie auf Ihre Kapitaleinkünfte (Erträge) 26,375 % Abgeltungssteuer zahlen.
Bei einem Freistellungsauftrag erfolgt kein Abschlag
Meist haben Sie vorab schon bei Ihrem Kreditinstitut einen sogenannten Freistellungsauftrag beantragt und bekommen bis zur maximalen Freigrenze von zur Zeit: 801,- € Zinserträge „steuerfrei“. Ratsam ist es zudem den Freistellungsauftrag bzw. das Volumen von 801,- € (Single/Sparer-Pauschbetrag) gesplittet und je nach Bedarf auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen. Beachten Sie dabei auch, dass bestehende Freistellungsaufträge, die Sie bei der jeweiligen Bank nicht mehr benötigen, löschen bzw. jederzeit ändern lassen.
Freistellungsauftrag vergessen zu beantragen, was tun?
Falls Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut vorab (Bank) beantragt haben oder den Sparerpauschbetrag nicht „treffend“ ausgeschöpft haben, können Sie am Ende des Jahres in Form Ihrer Einkommen-Steuererklärung (Kapitaleinkünfte) – die zu viel gezahlten Steuern nachträglich beantragen.
Zudem können Sie eine “Günstigerprüfung” gemäß §32d (6) EStG in Ihrer Einkommen-Steuererklärung beantragen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Das heißt: Falls Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter der Abgeltungssteuer von 25% liegt, werden Kapitalerträge nach Ihrem persönlichen und dem niedrigeren Steuersatz berechnet.
Als Beispiel
Investition: | 10.000,- € |
Zins p.a.: | 5 % |
Zinsertrag p.a.: | 500,- € |
Abzug der Abgeltungssteuer 25% zzgl.Solidaritätszuschlag 5,5% = Gesamt 26,375% |
Von 500,- € Zinsertrag sind das 125,- € + 6,875 € (SolZG) die an den Staat vorerst abzuführen wären. |
Anrechnung des Sparer-Pauschbetrags, gemäß §20 (9) EStG |
In der Einkommensteuererklärung können Sie den Sparer-Pauschbetrag von zur Zeit:
nachträglich beantragen oder erteilen Ihrer Bank vorab den „Freistellungsauftrag“ in Höhe von aufgerundet 132 €, damit Sie auf Ihre Investition von 10.000 € keine Abgeltungssteuer zahlen müssen. |
Info:
Steuerliche Begriffsänderung
- Bis Ende 2008 = Sparerfreibetrag ( Single 750 € / Ehepaar 1.500 € ) + Werbungskostenpauschale ( 51 € )
- Ab 2009 einheitlich ersetzt durch = Sparerpauschbetrag ( Single 801 € / Ehepaar 1.602 € ), §20 (9) EStG
- Bis Ende 2008 = Kapitalertragsteuer in unterschiedlicher prozentualer Höhe für: Dividenden (Aktien), Zinsertrag, Gewinnausschüttungen
- Ab 2009 einheitlich ersetzt durch = Abgeltungssteuer i.H.v. 25% auf alle Kapitalerträge, §43a EStG
Kontoführungsgebühren und Depotgebühren?
Auch wenn es nur eine geringe Summe ist, sollte der Abzug von Kontoführungsgebühren und von Depotgebühren bei den unterschiedlichsten Anlageformen berücksichtigt werden.
Zieldreieck:
Die gewählte Anlagestrategie ist nicht nur abhängig vom Zieldreieck [ Rentabilität, Liquidität, Sicherheit/Risiko ] und den zu erwartenden Zinserträgen, sondern auch vom Abzug der Abgeltungssteuer. Falls Sie nämlich über den Sparerpauschbetrag von 801 € / jährlich kommen, zahlen Sie auf Ihre Zinserträge 26,375% Steuer. Eine Anlagestrategie die nach beispielsweise 4 Jahren mehr Zinsen erwirtschaftet als in einem Jahr mit weniger Zinsertrag, bedeutet noch nicht gleich: Mehr Zinsertrag bezieungsweise mehr Gewinn.
In allen Anlageformen sollten Sie eventuell erhobene Gebühren überprüfen [ ob bsp. die Bank-Gebühren zulässig sind ], wie auch die Abgeltungssteuer von zur Zeit 25% auf Kapitalerträge beachten.
Vor Vertragsabschluss sollten mögliche Einschränkungen, Klauseln der Versicherungen und Gebühren geprüft werden, besonders bei langfristigen Kredit- oder Versicherungsabschlüssen.