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Mittels der Kosten- und Leistungsrechnung und mit Hilfe der Zuschlagskalkulation (Selbstkostenkalkulation), werden die Preise für ein Produkt oder Dienstleistung bewertungsgerecht ermittelt. Dabei hilft die Abgrenzungsrechnung, die zwischen dem externen und internen Rechnungswesen steht und die notwendigen Korrekturen vornimmt (Gesamtergebnis = Neutrale Ergebnis + Betriebsergebnis). Bei der Abgrenzungsrechnung werden neutrale Posten herausfiltert, jene Positionen die nichts mit dem betrieblichen Leistungsprozess zu tun haben [ neutrales Ergebnis = externer Erfolg ]. Am Ende des Artikels werden wir in diesem Zusammenhang nur noch auf die kalkulatorischen Kosten eingehen.

Als Beispiel
Ein Automobilhersteller, der mit Wertpapieren handelt und daraus Erträge erwirtschaftet, verschönert mit diesem Ergebnis sein betriebliches Gesamtergebnis. Für einen wirklichen Unternehmenserfolg und einen Vergleich zu Wettbewerbsunternehmen werden i.d.R. Korrekturen vorgenommen. Denn „neutrale Posten“ haben nichts mit dem betrieblichen Leistungsprozess zu tun. Beispielsweise erzielt die McDonald’s Corporation oder die Porsche Holding einen Großteil ihrer Gewinne als Immobilienhändler [ Pachteinnahmen & Immobilienverkauf, Lizenzen, Consulting, Beteiligungen .. ].

Vorstufe zur Kosten- und Leistungsrechnung, die Abgrenzungsrechnung
Aufwendungen, Erträge, neutrale Aufwendungen und Erträge, Kosten, Leistungen

Gesamtergebnis = Neutrales Ergebnis + Betriebsergebnis
Gesamtergebnis:
Aufwendungen und Erträge aus der Finanzbuchhaltung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
Neutrales Ergebnis:
Unternehmensbezoge Abgrenzungen
(externer Erfolg)
Betriebsergebnis: Kosten- und Leistungsrechnung
(betriebsbezogen und periodengrechte Erfolgsermittlung)

Die Kosten- und Leistungsrechnung [ KLR ]
Zur Gewinnung von Informationen und zur Erfassung von realisierten Leistungen und tatsächlichen Kosten

Dabei geht die Kosten- und Leistungsrechnung [KLR] wie folgt vor und dient dem Unternehmen eine bessere Planung, Kontrolle und Koordination (internes Controlling):

1.Kostenartenrechnung 2.Kostenstellenrechnung 3.Kostenträgerrechnung
Welche Kosten sind, in welcher Höhe entstanden? Wo sind die Kosten entstanden? Wer muss die Kosten tragen?
Personalkosten oder Sachkosten
(Einzel-, Gemeinkosten)
Verursachengerechte Ermittlung und Verteilung
(In welcher Abteilung sind die Kosten entstanden?)
Einzelnes Produkt, Kunde (Auftrag)
Letztendlich sind das die Leistungen.
Die Preise für diese Leistungen werden z.B.: mit der Zuschlagskalkulation errechnet
(Herstellungs- und Selbstkosten)

Vorstufe zur Kosten- und Leistungsrechnung:
[ externes und internes Rechnungswesen ]

Das interne Rechnungswesen:

  • Dient der Kontrolle und Planung innerhalb des Unternehmens. Es hilft den Führungskräften, fundierte Entscheidungen zu treffen
    ⇒ [ Kostenrechnung, Kalkulation, Planung und Kontrolle von finanziellen Ressourcen, Leistungsrechnung ].
    Anwendung der Begriffe: Kosten, Leistungen

Das externe Rechnungswesen:

  • Richtet sich an externe Stakeholder wie Kreditgeber, Investoren, Kunden und Behörden. Es stellt sicher, dass diese Gruppen verlässliche Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens erhalten
    ⇒ [ Jahresabschlüsse, rechtliche Vorgaben beachten, Nachvollziehbarkeit der finanziellen Situation des Unternehmens (Transparenz) ].
    Anwendung der Begriffe: Aufwendungen, Erträge, neutrale Aufwendungen, neutrale Erträge.

Unterscheidung der Begriffe:
Aufwendungen, Erträge, neutrale Aufwendungen, neutrale Erträge, Kosten, Leistungen

Aufwendungen
Werteverzehr von Vermögensposten einer Periode
  • Aufwendungen
    Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe
    [ sind Grundkosten ]
  • Löhne / Gehälter
    [ sind Grundkosten ]
  • Personalaufwand
    [ sind Grundkosten ]
  • Sozialabgaben
    [ sind Grundkosten ]
  • Beiträge (fallen unter Peronsalaufwendungen)
    [ z.B. Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) ]
  • Büromaterial/Werbung
  • Abschreibungen auf Anlagen (Werteverzehr)
  • Verwaltungskosten
Erträge
Gesamteinnahmen eines Unternehmens aus verschiedenen Quellen.
  • Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
    (Einnahmen aus dem Verkauf von selbst hergestellten Produkten)
  • Aktivierte Eigenleistungen
    (Leistungen, die ein Unternehmen selbst erstellt hat und die in der Bilanz aktiviert werden (z.B. Herstellungskosten für eigene Anlagen))
  • Mehrbestand an fertigen Erzeugnissen
    (Anstieg des Bestands an fertigen Produkten im Vergleich zur vorherigen Periode und wird als Ertrag betrachte)
neutrale Aufwendungen
Sind Aufwendungen, die nicht direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung zusammenhängen
und können unterteilt werden in:

  • betriebsfremd = (Aufwendungen, die nicht aus der Haupttätigkeit des Unternehmens stammen)
  • periodenfremd = (Aufwendungen, die in einer anderen Periode entstanden sind)
  • außerordentlich = (Ungewöhnliche oder seltene Aufwendungen)
    • Steuernachzahlungen
      [ periodenfremd ]
    • Verluste aus Anlagenverkäufen
      [ außerordentlich ]
    • Verluste aus Wertpapieren
      [ betriebsfremd ]
    • Verluste aus Forderungsausfall
      ( Konkurs eines Kunden )
      [ außerordentlich ]
    • Spenden
      [ betriebsfremd ]
    neutrale Erträge
    Erträge, die nicht aus der betrieblichen Tätigkeit stammen; können unterteilt werden in:

    • betriebsfremd = (Erträge, die nicht aus der Haupttätigkeit des Unternehmens stammen)
    • periodenfremd = (Erträge, die in einer anderen Periode erzielt wurden)
    • außerordentlich = (Ungewöhnliche oder seltene Erträge)
    • Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
      [ außerordentlich ]
    • Erträge aus Beteiligungen
      ( Dividenden )
      [ betriebsfremd ]
    • Mieterträge [ betriebsfremd ]
    • Zinserträge [ betriebsfremd ]
    Kosten
    sind Aufwendungen, die nur im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen.
    [ Grundkosten & kalkulatorische Kosten ]

    • Grundkosten sind direkt mit der Leistungserstellung verbunden und entsprechen den tatsächlichen Aufwendungen.
    • Kalkulatorische Kosten sind nicht unbedingt in der Finanzbuchhaltung erfasst, aber sie werden für die Kalkulation und betriebliche Entscheidungsfindung berücksichtigt (z.B. kalkulatorische Mieten oder kalkulatorische Zinsen)
    • Aufwendungen
      Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe
      [ sind Grundkosten ]
    • Löhne / Gehälter
      [ sind Grundkosten ]
    • Personalaufwand
      [ sind Grundkosten ]
    • Sozialabgaben
      [ sind Grundkosten ]
    • Beiträge
      [ z.B. Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) ]
    • Büromaterial/Werbung
    • Abschreibungen auf Anlagen
    • Verwaltungskosten
      (oftmals notwendig, um den Betrieb aufrechtzuerhalten).
    Leistungen
    Erträge aus der Haupttätigkeit des Unternehmens, also das, was durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erwirtschaftet wird.
    • Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
    • Aktivierte Eigenleistungen
    • Mehrbestand an fertigen Erzeugnissen

    Kalkulatorische Kosten = Kosten des Betriebsergebnis

    Die kalkulatorische Kosten stimmen nicht immer mit dem Finanzergebnis [ Gewinn- und Verlustrechnung ], den Aufwendungen überein. Meist werden in der Kosten- und Leistungrechnung höhere Preise in der Preiskalkulation angesetzt. Zum Beispiel die kalkulatorische Abschreibung, die sich in der Regel von den steuerlichen Abschreibungswerten unterscheiden. Der Wiederbeschaffungswert einer Maschine oder von Fahrzeugen wird mit der Ansetzung der kalkulatorische Kosten genauer erfasst. Damit soll gewährleistet werden, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Neuanschaffung der Maschine – vollständig aus den Umsatzerlösen [ dem Verkauf ] in das Unternehmen zurück fließen.

    Kalkulatorische Kosten können nochmals unterteilt werden in:
    Anderskosten und Zusatzkosten

    kalkulatorischer Unternehmerlohn Das Einkommen von Einzelunternehmern oder auch von Personengesellschaften wird meist über den Gewinn abgegolten. Jedoch soll aus Kostensicht ein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden, damit eine Vergleichbarkeit zu leitenden Angestellten hergestellt werden kann. Bei Kapitalgesellschaften wie ein GmbH ist der Geschäftsführergehalt im Personalaufwand enthalten, auch hier sollte wegen der Vergleichbarkeit diese Position: „Vergütungen an Gesellschafter“, gesondert ausgewiesen werden. Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn stellt somit = Zusatzkosten dar, da kein entsprechender Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt wird.
    kalkulatorische Miete Kalkulatorische Mieten sind Zusatzkosten, da kein entsprechender Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung – Beispiel: Unternehmer zahlt keine Miete für die betriebliche Lagerhalle, weil es privates Eigentum des Unternehmers ist. Jedoch wird auch hier aus Kostenvergleichsrechnung die kalkulatorische Miete angesetzt.
    kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Abschreibungen sind die tatsächlich verrechnete Abschreibungen, siehe Investitionsrechnung (Wiederbeschaffungswert), somit sind kalkulatorische Abschreibungen == Anderskosten und aufwandsungleiche Kosten = da die Ansetzung höhere Kosten sind, als im Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung (Finanzbuchhaltung)
    kalkulatorische Zinsen Kalkulatorische Zinsen sind Anderskosten und auch aufwandsungleiche Kosten == Da die Ansetzung in der Kosten- und Leistungsrechnung höhere Kosten sind, als im Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung
    kalkulatorische Wagniszuschläge Kalkulatorische Wagniszuschläge sollen gegen betrieblich auftretende und außergewöhnliche Ereignisse finanziell absichern. Kalkulatorische Wagniszuschläge sind Anderskosten == aufwandsungleiche Kosten == Ansetzung der Kosten sind höher, als im Aufwandsposten der Gewinn und Verlustrechung. ( stehen im direkten Zusammenhang von Einzelrisiken )
    Wichtig: allgemeine Wagniszuschläge werden über den Gewinn abgegolten!
    Aufwandsgleiche Kosten
    [ Grundkosten ]
    sind zum Beispiel: Löhne oder Materialverbrauch

    Bei Preiskalkulationen sollen alle Kosten abgedeckt sein, sowie ein Gewinn erzielt werden. Fehlende kalkulatorische Kosten in der Preiskalkulation erschweren eine nachträgliche Preiserhöhung – zum Beispiel aufgrund einer doch später angemieteten Lagerhalle oder weiteren Geschäftsführern. Auch die vom Gesetzgeber veränderten steuerlichen Abschreibungsbeiträge: Im Jahr 2001 bis 2005 mit degressiv 20% und im Jahr 2010 wieder mit 25% Abschreibungs-Satz, wird mit der Kosten- und Leistungsrechnung und der stetig gleichen Kalkulationsgrundlage – Stabilität der Verkaufspreise und das Vertrauen der Kunden, erreicht.

    ps.
    Dieser Artikel wurde 2010 erstmalig auf unserer anderen Webseite veröffentlicht.

    Hinweis:
    Dieser Artikel wurde 2010 erstmalig auf unserer anderen Webseite veröffentlicht.
    Allgemeine Quellen:
    Kosten- und Leistungrechnung, 2. Auflage 2007, ISBN 978-3-589-23721-0
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    Fotograf: conwide.de